Wie wir wissen, versuchen viele unserer Kunden zu beurteilen, welche Auswirkungen der Brexit haben wird und wie es nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (EU) weitergehen wird.
Elavon Financial Services DAC („Elavon“) hat ein Brexit Programme Office eingerichtet, um unseren im In- und Ausland ansässigen Kunden auch nach dem Brexit weiterhin einen soliden Service anzubieten. Wir empfehlen unseren Kunden außerdem, auf die Informationen zurückzugreifen, die von der britischen Regierung, den Regierungen der EU-Länder und den verschiedenen Industrieverbänden veröffentlicht werden, damit sie alle Auswirkungen des Brexit berücksichtigen und entsprechende Vorkehrungen treffen können.
Was bedeutet Brexit? |
Großbritannien plant gegenwärtig, die EU am 29. März 2019 zu verlassen. Bislang besaßen britische Unternehmen das Passport-Recht, um als Teil des Binnenmarktes mit der EU Geschäfte zu tätigen. Im Rahmen des Brexits werden die britischen Unternehmen dieses Recht verlieren, sofern nicht ein entsprechendes Abkommen zwischen Großbritannien und der EU ausgehandelt wird. Weitere Informationen zum Brexit finden Sie auf folgenden hilfreichen Websites:
GB: EWR:
Der Brexit ist ein komplexer Prozess. Es gibt viele verschiedene Szenarien, wie sich der Brexit auf die Finanzdienstleistungsbranche sowie auf die Bewegung von Personen, Gütern, Dienstleistungen und Kapital auswirken wird. Außerdem könnten sich Großbritannien und die EU auf ein Übergangsabkommen einigen, um die unmittelbaren Auswirkungen des Brexits zu verzögern oder abzuschwächen. |
Welche Vorbereitungen trifft Elavon bezüglich des Brexit? |
Wir verpflichten uns, unseren Kunden während und nach dem Austrittsprozess einen durchgängigen Service zu bieten. Elavon ist von der Central Bank of Ireland lizenziert und verfügt über das Passport-Recht für alle EU/EWR-Länder, einschließlich unserer Niederlassungen in Deutschland, Polen, Spanien, Belgien und Norwegen sowie in Großbritannien. Sofern erforderlich, werden wir unser Geschäft im Großbritannien als eine Niederlassung in einem „Drittland“ betreiben, um den Service für unsere britischen Kunden nach dem Brexit aufrechtzuerhalten.
Unser Brexit-Team wird kontinuierlich beobachten, wie sich die Verhandlungen zwischen Großbritannien und der EU weiter gestalten, und die potenziellen Auswirkungen auf die Bereitstellung unserer Produkte und Dienstleistungen beurteilen. Wir haben ferner Pläne ausgearbeitet, um die Kontinuität unserer Geschäftsabläufe unter allen möglichen Brexit-Szenarien zu gewährleisten. |
Welche Alternativpläne hat Elavon? |
Elavonhat sich auf die wahrscheinlichen Brexit-Szenarien bis hin zu einem „harten Brexit“ vorbereitet, falls kein Abkommen mit den EU-Mitgliedstaaten zustande kommen sollte. Dieser umfassende Plan deckt Auswirkungen auf verschiedene Bereiche ab, wie beispielsweise Risikomanagement, Kundeninteraktion, Corporate Governance, Verträge, Steuern, Data Governance, Outsourcing und unsere Mitarbeiter. Unser Brexit-Plan wird je nach Bedarf in den Monaten vor dem Brexit stufenweise eingeführt, um jegliche Störung der Geschäftsvorgänge zu vermeiden. |
Welche Aspekte unserer Beziehung zu Elavon werden voraussichtlich durch den Brexit beeinflusst, wenn man die rechtlichen Auswirkungen sowie die Auswirkungen auf die Abwicklung, die Verarbeitung und die Kosten berücksichtigt? |
Auf Grundlage unserer bisherigen Einschätzung sowie der Interaktion mit Kartenorganisationen und anderen Partnern erwarten wir, dass sich die Art und Weise, wie wir mit Kunden, die in Großbritannien ansässig sind oder Geschäfte zwischen dem Großbritannien und der EU tätigen, interagieren bzw. diesen Dienstleistungen erbringen, nicht wesentlich verändern wird.
Wir werden die Entwicklungen weiter beobachten und während der laufenden Brexit-Verhandlungen bewerten, welche Auswirkungen sie potenziell auf unsere Geschäftstätigkeit haben könnten. Falls sich wesentliche Veränderungen herauskristallisieren, werden wir unsere Kunden von Fall zu Fall in Kenntnis setzen, sofern dies erforderlich erscheint. |
Was ist Ihr Kommunikationsplan, nun da der 29. März 2019 näher rückt? |
Wir werden unsere Kunden über die Website elavon.de/kundenportal/aktuell, über Mitteilungen auf den Abrechnungen, E-Mail-Benachrichtigungen und durch unsere Kundenbetreuer zu den Brexit-Plänen sowie zu wesentlichen Änderungen hinsichtlich der Abläufe und Verträge informieren. |
Wann werden Ihre kundenbezogenen Brexit-Änderungen wirksam? |
Alle erforderlichen kundenbezogenen Änderungen werden voraussichtlich bis zum 29. März 2019 (wenn kein Abkommen getroffen wird) oder während des gegebenenfalls zwischen Großbritannien und der EU vereinbarten Übergangszeitraums wirksam werden. In den Einzelfällen, in denen Änderungen erwartet werden, planen wir so schnell wie möglich mit den betroffenen Kunden in Kontakt zu treten, um zu gewährleisten, dass es eine ausreichende Vorlaufzeit vor der Einführung dieser Änderungen gibt. |
Zu welchem Zeitpunkt muss ich aktiv werden, um mich an Ihr vorgeschlagenes Betriebsmodell anzupassen, angesichts dessen, dass der politische Prozess des Brexit dynamisch ist und weiterhin andauert? |
Wir empfehlen unseren Kunden, so schnell wie möglich einen eigenen Brexit-Plan für die Betriebskontinuität zu erstellen, um hinlänglich vorbereitet zu sein. Für die überwiegende Mehrheit unserer Kunden wird der Brexit zu keiner wesentlichen Veränderung unserer Geschäftsbeziehung führen. In den Einzelfällen, in denen Änderungen erwartet werden, planen wir, so schnell wie möglich die betroffenen Kunden zu informieren, damit ihnen ausreichend Zeit zur Reaktion und Vorbereitung bleibt. |
Könnte ein Übergangsabkommen zwischen der EU und Großbritannien ausgehandelt werden, das die Fortführung der laufenden Transaktionen und Kundenbeziehungen ermöglicht? |
Unseres Wissens nach ist die Vereinbarung eines Übergangsabkommens möglich, das die Fortführung der Transaktionen und Kundenbeziehungen in ihrer derzeitigen Form erlaubt. In den Fällen, in denen die Vertragskontinuität Bestandteil des vereinbarten Austrittsabkommens zwischen Großbritannien und der EU ist, werden wir versuchen, diese auszunutzen, um die Auswirkungen auf unsere Kunden zu minimieren. |
Wie wird sich der Brexit auf unseren Vertrag mit Elavon auswirken? |
Für die überwiegende Mehrheit unserer Kunden wird der Brexit zu keiner wesentlichen Veränderung unserer Geschäftsbeziehung, des Betriebs oder ihres Vertrags führen. Alle Elavon-Kunden haben unabhängig von ihrem Standort einen Vertrag mit Elavon Financial Services DAC. In den Einzelfällen, in denen sich der Brexit auf die Kundenbeziehungen auswirken könnte, planen wir, so schnell wie möglich mit unseren Kunden in Kontakt zu treten, damit ihnen ausreichend Zeit zur Reaktion bleibt. |
Wie wird sich der Brexit auf unsere Rechnungsstellung und den Mehrwertsteuersatz auswirken? |
Für die meisten unserer Kunden wird sich auch an der Rechnungsstellung oder dem Mehrwertsteuersatz nichts ändern. In den Einzelfällen, in denen sich der Brexit auf die Rechnungsstellung und den Mehrwertsteuersatz auswirken könnte, planen wir, so schnell wie möglich mit unseren Kunden in Kontakt zu treten, damit ihnen ausreichend Zeit zur Reaktion bleibt. |
Wie stellt Elavon sicher, dass unsere Daten geschützt sind? |
Ihre Daten werden von Elavon weiterhin so gesammelt, verwendet, ausgetauscht und aufbewahrt, wie in der Datenschutzerklärung von Elavon, die mit der Datenschutz-Grundverordnung der EU konform ist, dargelegt. Mithilfe unserer Prozesse können Daten sowohl innerhalb als auch außerhalb des EWR auf legale Weise übertragen werden. Wenngleich wir nicht erwarten, dass wir diese Prozesse aufgrund des Brexit auf kurze Sicht ändern werden, werden wir weiterhin beobachten, inwieweit die britischen Datenschutzgesetze von jenen der EU abweichen, und gewährleisten, dass alle relevanten Gesetze eingehalten werden. Unabhängig davon, wo wir Ihre Daten verarbeiten, werden wir geeignete Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass Ihre Daten ausreichend geschützt sind. |
An welche Stelle richte ich mich, wenn ich weitere Fragen zum Brexit habe? |
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