Der Zweck dieses FAQ-Dokuments ist es, einen Überblick über die dynamische Währungsumrechnung DCC und die neuen Anforderungen der EU-Gesetzgebung zu geben, die bis zum 19. April 2020 erfüllt werden müssen.
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DCC ist die Abkürzung für Dynamic Currency Conversion – zu Deutsch: dynamische Währungsumrechnung.
DCC ermöglicht es Mastercard-, VISA- und Diners-Kunden, Zahlungen in ihrer Heimatwährung vorzunehmen. Die Kartensysteme haben eine Reihe von spezifischen Regeln in Hinblick darauf, welche Informationen dem Kunden gegeben werden müssen, bevor er entscheidet, ob er DCC akzeptiert oder ablehnt, und welche Angaben auf dem Kundenbeleg aufgeführt sein müssen.
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Die neue EU-Gesetzgebung besagt, dass bei jeder DCC-Transaktion, bei der die Karte im EWR* ausgegeben wird und der Händler im EWR ansässig ist, ein prozentualer Aufschlag auf den Kurs der Europäischen Zentralbank (EZB) angezeigt werden muss.Karteninhabern wird angezeigt, welche zusätzlichen prozentualen Kosten ihnen für die Konvertierung im Vergleich zum Basiswechselkurs der Europäischen Zentralbank entstehen.
Somit muss, wann immer die jeweiligen Währungen eines Händlers und eines Karteninhabers beide zum EWR gehören, allen Karteninhabern, die versuchen, eine Zahlung mit einer Karte vorzunehmen, die in einer anderen als der Auszahlungswährung der Händlers ausgestellt wurde, auf dem Terminaldisplay der prozentuale Aufschlag auf den Wechselkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) angezeigt werden.
Zusätzlich wird der Transaktionsbeleg diese Informationen auch zur zukünftigen Referenz für die Karteninhaber anzeigen.
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Diese Änderungen werden vorgenommen, um den Verordnungen der Europäischen Zentralbank (EZB) zu entsprechen. Die Verordnung führt bestimmte Entgelte für grenzüberschreitende Zahlungen in der EU und Entgelte für Währungsumrechnungen („CBPR2“) ein.
Am 19. März 2019 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung 2019/518 in Bezug auf Entgelte für grenzüberschreitende Zahlungen in der Union und Entgelte für Währungsumrechnungen. Die EU verlangt dabei die Einführung zusätzlicher Transparenzvorgaben in Bezug auf Entgelte für Währungsumrechnungen. Dies wird erreicht durch die verpflichtende Angabe der erhobenen Gebühren als prozentualer Aufschlag auf alle Währungsumrechnungsgebühren gegenüber dem letzten verfügbaren Wechselkurs der Europäischen Zentralbank:
Eine der CBPR2-Bestimmungen verlangt, dass Händler, die DCC-Dienstleistungen am Point of Sale (POS) erbringen, den Karteninhaber vor Einleitung des Bezahlvorgangs über anfallende Gebühren informieren müssen.
Zwei wichtige Kartensystemregeln zur DCC sind:
1. Dem Kunden muss angezeigt werden, wie er DCC akzeptieren oder ablehnen kann. Das bedeutet, dass er versteht, welche Tasten er am Terminal oder auf dem PIN-Pad drücken muss.
2. Der Kunde kann DCC akzeptieren oder ablehnen indem er die Schaltfläche „Ja/Nein“ oder „Grün/Rot“ auswählt.
Ein regelkonformer DCC-Kundenbildschirm muss Folgendes anzeigen:
1. Vor Ort anfallender Betrag und Währung
2. DCC-Betrag und Währung
3. Wechselkurs
4. Der prozentuale Aufschlag muss direkt unterhalb des Wechselkurses angezeigt werden
a. Aufschlag gegenüber der EZB (Europäische Zentralbank), wenn sowohl die Händler- als auch die Karteninhaberwährung zum EWR gehören
b. Standardaufschlag, wenn eine der Währungen nicht zum EWR gehört
5. Eine eindeutige Frage, z.B. „Währung auswählen“
6. Eine klare Möglichkeit für den Kunden, DCC entweder zu akzeptieren oder abzulehnen
Die gesamten für die Transaktion anfallenden DCC-Gebühren müssen als prozentualer Aufschlag auf den letzten verfügbaren EZB-Wechselkurs (der Aufschlag) ausgewiesen werden.
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Ihr Elavon Kartenlesegerät erkennt automatisch, ob Kartenwährung und lokale Währung zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören und passt die Terminaldisplayanzeige und die Beleganzeige entsprechend an.
Wenn Sie kein Gerät von Elavon einsetzen, wenden Sie sich bitte direkt an den entsprechenden Anbieter, um zu erfahren, wann die notwendigen Updates verfügbar sein werden. Bitte beachten Sie, dass Elavon alle Partner mit den nötigen Tools zur Aktualisierung ihrer Geräte ausgestattet hat.
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Wenn Ihr Terminal eine Farbanzeige besitzt und über einen Touchscreen verfügt, kann die Auswahl auf dem Display durch Berührung einer der Flaggen erfolgen.
Gegenwärtig zeigt das Display den entsprechenden „Elavon-Aufschlag“ auf den Wechselkurs wie folgt an:
Ab dem 19. April 2020 wird der „Aufschlag auf den Wechselkurs der Europäischen Zentralbank“ wie folgt angezeigt, wenn Händler- und Karteninhaberwährung zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören:
Wenn es unterhalb Ihres Terminaldisplays, auf der die Währungsauswahl angezeigt wird, Schaltflächen gibt, sollte der Kunde darüber wählen können.
Gegenwärtig zeigt das Display den entsprechenden „Elavon-Aufschlag“ auf den Wechselkurs wie folgt an:
Ab dem 19. April 2020 wird der „Aufschlag auf den Wechselkurs der Europäischen Zentralbank“ wie folgt angezeigt, wenn Händler- und Karteninhaberwährung zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören:
Wenn es unterhalb Ihres Terminaldisplays, auf der die Währungsauswahl angezeigt wird, keine Schaltflächen gibt, empfehlen wir die Zifferntasten 1 für „DCC ablehnen“ und 2 für „DCC akzeptieren“ zu verwenden.
Gegenwärtig zeigt das Display den entsprechenden „Elavon-Aufschlag“ auf den Wechselkurs wie folgt an:
Ab dem 19. April 2020 wird der „Aufschlag auf den Wechselkurs der Europäischen Zentralbank“ wie folgt angezeigt, wenn Händler- und Karteninhaberwährung zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören:
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Gegenwärtig zeigt der Transaktionsbeleg den entsprechenden „Elavon-Aufschlag“ wie folgt an:
Ab dem 19. April 2020 wird für jede DCC-Transaktion, sofern die Karte im EWR ausgegeben wurde und die DCC-Währung zum EWR gehört, der Aufschlag auf den EZB-Wechselkurs wie folgt angezeigt:
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Wenn Sie ein POS-Terminal von Elavon haben, müssen Sie keine weiteren Maßnahmen ergreifen. Wir werden Ihr Terminal automatisch aktualisieren, sodass es den Vorschriften entspricht.
Elavon hat alle Partnern mit den nötigen Tools zur Aktualisierung ihrer Geräte ausgestattet. Wenn Sie kein Gerät von Elavon einsetzen, wenden Sie sich bitte direkt an den entsprechenden Anbieter, um zu erfahren, wann neue Updates verfügbar sein werden.
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Der prozentuale DCC-Aufschlag über dem EZB-Wechselkurs muss Karteninhabern mit Wirkung zum 19. April 2020 angezeigt werden.
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Nein. Der prozentuale DCC-Aufschlag auf den EZB-Wechselkurs wird lediglich zu Vergleichszwecken angezeigt. Die Art und Weise, wie Ihre Kunden (Karteninhaber) belastet werden, ändert sich nicht.
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Wenn Sie eine POS-Lösung von Elavon betreiben, verändert sich Ihre DCC-Rückvergütung bei Elavon nicht.
Sofern Sie eine Lösung von einem Drittanbieter haben und dieser die Anforderungen nicht bis zum 19. April 2020 erfüllt, verringert sich Ihre DCC-Rückvergütung möglicherweise um 55 %. Der Grund hierfür ist, dass Elavon die Verarbeitung von DCC auf EWR-Währungen automatisch stoppt, wenn ein Terminal nicht konform ist. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren Drittanbieter, um sicherzustellen, dass die notwendigen Updates vor dem 19. April 2020 verfügbar sein werden. Elavon hat alle Partner mit den erforderlichen Tools zur Aktualisierung ihrer Geräte ausgestattet.
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Diese Änderungen schreibt die Europäische Zentralbank vor, sie kann nicht abgelehnt werden. Elavon ist zur Einhaltung der oben beschriebenen EU-Verordnung verpflichtet.
Wir versichern Ihnen, dass sich Ihr DCC-Rückvergütungssatz und alle DCC betreffenden Entgelte, die für Ihre Kunden (Karteninhaber) gelten, nicht ändern werden.
* EWR-Länder: Bulgarien, Dänemark, Länder der Eurozone, Großbritannien, Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen, Polen, Rumänien, Schweden, die Tschechische Republik