Als Ihr Partner für Zahlungsdienstleistungen möchten wir Sie stets über Entwicklungen in der Branche und bei Kartensystemen auf dem Laufenden halten. Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu den neuesten Preisänderungen, die Visa und Mastercard bekannt gegeben haben.
- Visa und Mastercard senken ab dem 19. Oktober 2019 die interregionalen Interchangegebühren für Transaktionen mit außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgegebenen Karten (Consumer) bei Händlern, die im EWR ansässig sind. Bei Erstattungen werden keine Interchangegebühren erhoben. Bei Visa-Erstattungen werden keine Interchangegebühren erhoben. (siehe Tabelle).
Mastercard-Transaktionen von Verbrauchern über EWR-Händler 1, wenn der Kartenaussteller nicht im EWR ansässig ist |
Debit |
Credit |
---|---|---|
CP – mit Vorlage der Karte 2 |
0,20% |
0,30% |
CNP – ohne Vorlage der Karte 2 |
1,15% |
1,50% |
Verpflichtungen, die Visa gegenüber der Europäischen Kommission in Bezug auf die Interchangegebühren gegeben hat |
Debit |
Credit |
---|---|---|
CP – mit Vorlage der Karte 3 |
0,20% |
0,30% |
CNP – ohne Vorlage der Karte 4 |
1,15% |
1,50% |
Visa-Erstattungen |
0,00% |
0,00% |
1Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) Besteht aus den 28 EU-Mitgliedsstaaten plus Island, Liechtenstein und Norwegen. Dazu gehören die mit der Europäischen Union assoziierten französischen Überseegebiete Guadeloupe, Französisch-Guyana, Martinique, Mayotte, La Reunion und Saint-Martin.
* Verbraucher-Debitkarten Umfasst Debitkarten, Debitkarten mit sofortiger Abbuchung und Prepaid-Karten.
* Verbraucher-Kreditkarten Umfasst Kreditkarten, Karten mit Termindebitierung und Charge-Karten.
2 Im Kontext der Änderungen bei den Interchangegebühren entsprechend den Verpflichtungen, die Mastercard gegenüber der Europäischen Kommission in Bezug auf die Interchangegebühren gegeben hat, bedeutet „mit Vorlage der Karte“, dass die Karte/der Karteninhaber vor Ort ist und gültige Eingabemodus-Transaktionen für die Karte erfolgen, und „ohne Vorlage der Karte“ bezeichnet alle anderen Transaktionen, für welche die Verpflichtungen gelten.
3 Transaktionen mit Vorlage der Karte sind solche, bei denen (i) der Karteninhaber und die Karte entweder vor Ort im Geschäft des Händlers oder am physikalischen POS-Gerät des Händlers zum Zeitpunkt der Zahlungstransaktion anwesend sind und (ii) die vom Aussteller bereitgestellten Zugangsdaten des Karteninhabers für die Zahlungsabwicklung vorliegen und elektronisch durch das physikalische POS-Gerät des Händlers eingelesen werden.
4 Transaktion ohne Vorlage einer Karte (CNP-Transaktion) sind alle anderen Transaktionen mit Ausnahmen der Transaktionen, die mit Vorlage der Karte erfolgen
Weiterhin haben Mastercard und Visa allen Zahlungsdienstleistern mitgeteilt, dass die Preisgestaltung im Hinblick auf die Bearbeitung von Transaktionen in folgender Weise geändert wird:
A) Interchangegebühren
- Mastercard ändert die Interchangegebühren für interregionale Erstattungen/Rückgaben von Händlern, die nicht im EWR ansässig sind, mit Wirkung zum 18. Oktober 2019.
- Mastercard hat die Commercial Refund Interchange Fees in der Region Europa geändert – mit Wirkung zum 12. Juli 2019. Ungeachtet dessen erfolgt die automatisierte Umstellung der Elavon- und Mastercard-Systeme auf die neue Berechnungsmethode erst mit Wirkung zum 18. Oktober. Für die betreffenden Erstattungen im Zeitraum vom 12. Juli 2019 bis zum 18. Oktober 2019 werden Sie eine korrigierte Abrechnung erhalten. Die korrigierte Abrechnung wird höchstwahrscheinlich in Form einer Gutschrift erfolgen.
- Mastercard nimmt gegenwärtig Wertminderungen zu den Einstufungen vor, die niedrigere Interchangegebühren im Falle interregionaler gewerblicher Kauftransaktionen von hohem Wert ermöglichen (IRD 62 und 67) – mit Wirkung zum 18. Oktober 2019.
- Visa wird die Intra-Europe EEA and Non-EEA Business Prepaid Interchange Rates mit Wirkung zum 9. November 2019 ändern.
B) Assessmentgebühren
- Die jährliche Überprüfung und Aktualisierung der Visa-, Mastercard- und Maestro-Assessments, einschließlich Volumen, Transaktionen sowie Abrechnung und Auszahlung, weiterer Gebühren und Wechselkurse, mit Wirkung zum 1. Oktober 2019.
- Die Servicegebühren für Transaktionen mit Vorlage der Karte bei europäischem Zahlungsdienstleistern (Europe Acquirer Card-Present) (kann je nach Land des Händlers variieren) und Transaktionen ohne Vorlage der Karte (2,8 Basispunkte für Visa-Debitkarten und 3,3 Basispunkte für Visa-Kreditkarten) werden mit Wirkung zum 25. Januar 2020 geändert.
- Visa hat mit Wirkung zum 1. September 2019 eine neue Gebühr von 0,02 EUR pro Transaktion für „Verified by Visa“-Transaktionen der Kategorie 3DS 1.0 und 2.0 eingeführt.
- Mastercard hat die vormalige Gebühr bei nicht kontaktlosen Transaktionen mit EMV/Chip in „Mastercard Chip and Contactless Enablement Acquirer Fee“ umbenannt. Das Unternehmen führt die Gebühr gegenwärtig auch in weiteren Ländern ein, deren Höhe und die Kriterien für den Gültigkeitszeitpunkt werden dabei von Land zu Land variieren – unterschiedliche Stichtage zwischen Juli und Dezember 2019
- Visa hat mit Wirkung zum 1. Mai 2019 die International Acquirer Fee (IAF) in Hinblick auf seine Preise außerhalb der EU (bezieht sich nur auf die Kategorie: „Internationale POS-Transaktionen, die in Währungen erfolgen, die nicht die offizielle Währung des Händlerlands ist“ von 0,65 % auf 0,95 % geändert.
- Wir aktualisieren gegenwärtig unser System anhand der Gebührenkriterien für den Sicherheits- und Qualitätsfonds von Mastercard e–Com – mit Wirkung zum 1. Oktober 2019
Welche Auswirkungen haben diese Änderungen für Sie?
Infolge dieser gegenwärtig durch Visa und Mastercard durchgeführten Änderungen kann es zu einem Nettoerhöhung der für die Systeme fälligen Gebühren, sowie zugleich zu einer Nettoreduzierung der Interchangegebühren kommen. Die hier aufgeführten Änderungen stellen lediglich Anpassungen Ihrer bestehenden Gebühren-/Preisstruktur dar.
Wir sind für Sie da
Wie immer können Sie sich bei Fragen jederzeit an den Kundenservice von Elavon unter kundenservice@elavon.com wenden.